Wenn Du Deinen Vertrag gerade nicht zur Hand hast, kannst Du unsere AGB hier nachlesen:
Pflichten des Mitglieds
Das Mitglied ist verpflichtet, sich an die seinem Vertrag zugrunde liegende Nutzung zu halten. Jede Änderung der dem Vertrag zugrunde liegenden Mitgliedsdaten (z.B. Änderungen des Namens, der Adresse oder der Bankverbindung) ist Green Apple Pilates GmbH (im Folgenden „gap“) sofort schriftlich mitzuteilen. Bei Studentenverträgen ist ein regelmäßiger Nachweis des Studiums bzw. ggf. der Ausbildung zu erbringen. Bei sonstigen Spezialverträgen (z.B. für Mütter) sind ebenfalls geeignete Nachweise zu erbringen. Kosten, die gap dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen. Den Anweisungen des gap Personals ist in jedem Falle Folge zu leisten. Das Mitglied hat die Haus-, Studio- und Garagenordnung in ihrer jeweils gültigen Form zu beachten. Missachtet ein Mitglied die Anweisungen des Personals oder die Haus-, Studio- und Garagenordnung, so ist gap berechtigt, das Vertragsverhältnis nach einmaliger erfolgter Ermahnung zu kündigen.
Mitgliedschaft / Mitgliedsbeiträge / Pfand Mitgliedskarte
Die Mitgliedschaft 2 DAYS berechtigt zu zwei Tagen Training pro Woche an zwei frei zu wählenden Wochentagen, maximal 8 Tage pro Monat. An einem Tag kann an beliebig vielen Kursen teilgenommen werden. Die 8 Tage müssen innerhalb eines Monats genutzt werden, ein Transfer auf den nächsten Monat ist nicht möglich. Die Mitgliedschaft SPORTS berechtigt zur Teilnahme an allen Kursen an allen Wochentagen. Die Mitgliedschaft STUDENTS ist nur gegen Nachweis möglich. Endet innerhalb der Laufzeit des Studentenvertrages der Studentenstatus, so ist ab dem nächsten Monatsersten der jeweils reguläre Monatsbeitrag fällig.
Fälligkeit: Der Jahresbeitrag wird jeweils zu Beginn der Mitgliedschaft fällig. Die monatlichen Beiträge sind jeweils zum Ersten eines Monats fällig. Die einmalige Gebühr(en) ist/sind mit der ersten Abbuchung eines monatlichen Mitgliedschaftsbetrages fällig. Einmalige Beiträge und Pfand für die Mitgliedskarte sind sofort fällig. Bei Spezialangeboten sind die Gebühren nach jeweiliger Angabe fällig.
Preisanpassung bei Mitgliedschaften: gap ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt.
Rückbuchung: Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen. Zusätzlich erhebt gap pro Rückbuchung eine Administrationsgebühr in Höhe von EUR 5.
Zahlungsverzug: Kommt ein Mitglied mit der Zahlung des Jahresbeitrages, Gebühren oder monatlichen Beitrags in Rückstand von einem Monat, ist gap berechtigt, seine Leistungen bis zum Beitragsausgleich einzustellen. gap behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen.
Pfand Mitgliedskarte: für alle Mitgliedschaften, die sich automatisch verlängern, erhält das Mitglied eine elektronische Mitgliedskarte. Für diese wird bei Ausstellung ein Pfand in Höhe von EUR 25 fällig. Der Pfand wird bei Rückgabe der Mitgliedskarte auf das Konto des Mitglieds erstattet. Eine Barauszahlung erfolgt nicht. Bei Verlust der Mitgliedskarte wird der Pfandbetrag nicht zurückerstattet, sondern für die Ausstellung jeder neuen Mitgliedskarte wird erneut ein Pfand in Höhe von EUR 25 fällig.
Übertragung der Mitgliedschaft: Die Rechte des Mitglieds aus der Mitgliedschaft sind grundsätzlich nicht übertragbar. Jedoch ist mit Zustimmung von gap eine dauerhafte Übertragung der Mitgliedschaft auf Dritte möglich, soweit diese noch nie Mitglied bei gap gewesen sind. Die Zustimmung zur Übertragung liegt im freien Ermessen von gap.
Laufzeit / Kündigung / Stilllegung
Laufzeit reguläre Mitgliedschaften: wenn die Mitgliedschaftsvereinbarung nicht vom Mitglied oder von gap spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um die Laufzeit des ursprünglichen Vertrages, maximal jedoch um 12 Monate. Maßgeblich ist der tatsächliche Zugang der Kündigungserklärung bei gap.
Laufzeit Stempelkarten: Stempelkarten enden nach Ablauf der Laufzeit automatisch. Zehnerkarten sind 4 Monate gültig, 20er-Karten und 30-er Karten sind 10 Monate gültig, Business Women Zehnerkarten sind 10 Monate gültig.
Laufzeit Spezialmitgliedschaften: wenn die Mitgliedschaftsvereinbarung nicht vom Mitglied oder von gap spätestens 1 Monat vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um die Laufzeit des ursprünglichen Vertrages. Maßgeblich ist der tatsächliche Zugang der Kündigungserklärung bei gap.
Kündigung / Vertragsauflösung bei Umzug: Das Mitglied ist berechtigt, den Vertrag zum Monatsende zu kündigen, falls ein durch Bescheinigung nachgewiesener Wohnortwechsel (Entfernung über 30 km zu dem Standort von gap, Bescheinigung = Abmeldebestätigung oder gleichwertiger Nachweis) den Besuch von gap unzumutbar macht. Die Kündigung hat mindestens zwei Wochen vor Monatsende zu erfolgen. Kündigungen müssen generell schriftlich eingereicht werden und können erst bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen berücksichtigt werden. Eine Kündigung/Vertragsauflösung ist nicht möglich für: Zehnerkarten, 20er-Karten oder 30-er Karten und alle Spezialmitgliedschaften. In jedem Fall einer Vertragsauflösung werden Monate, die innerhalb der Laufzeit der Mitgliedschaft stillgelegt wurden, an das Ende der Laufzeit angehängt und müssen auch bei vorzeitiger Vertragsauflösung vergütet werden.
Kündigung / Vertragsauflösung bei dauerhafter Sportunfähigkeit: Eine Kündigung ist ebenso möglich, falls eine durch qualifiziertes Attest nachgewiesene dauerhafte Sportunfähigkeit eintritt. gap behält sich vor, nach vorheriger Rücksprache ärztliche Informationen einzuholen. Lagen die Gründe für die Sportunfähigkeit bereits bei Vertragsabschluss vor, kann eine außerordentliche Kündigung nicht berücksichtigt werden. Kündigungen müssen generell schriftlich eingereicht werden und können erst bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen berücksichtigt werden. Eine Kündigung/Vertragsauflösung ist nicht möglich für: Zehnerkarten, 20-er Karten oder 30-er Karten. In jedem Fall einer Vertragsauflösung werden Monate, die innerhalb der Laufzeit der Mitgliedschaft stillgelegt wurden, an das Ende der Laufzeit angehängt und müssen auch bei vorzeitiger Vertragsauflösung vergütet werden. Durch die Stilllegung verschiebt sich der frühestmögliche Kündigungstermin um die still gelegten Monate.
Kündigung / Vertragsauflösung bei Schließung eines Clubs: die Schließung eines gap Clubs berechtigt zur außerordentlichen Kündigung, wenn danach der nächstgelegene gap Club mindestens 20 km weiter vom Hauptwohnsitz des Mitglieds entfernt ist, als der geschlossene bzw. verlegte Club.
Stilllegung: Bei Eintreten nicht vorhersehbarer Ausfallzeiten auf Seiten des Mitglieds entsteht grundsätzlich keine Entbindung aus den Vertragspflichten. Jedoch bietet gap folgende Regelung an: (i) Bei durch ärztliches Attest nachgewiesenen Erkrankungen oder Verletzung, die die Dauer von 4 Wochen übersteigt: Stilllegung des Vertrages für einen bestimmten Zeitraum. Ausschlaggebend ist hier der Zugang des ärztlichen Attests. Nachträgliche Stilllegungen sind nicht möglich; (ii) Bei Schwangerschaft: Stilllegung des Vertrages für ein Jahr auf Wunsch. Es gilt für (i) und (ii): Bei jeder Stilllegung können nur komplette Monate berücksichtigt werden. Der Antrag auf Stilllegung muss zwei Arbeitswochen vor Monatsende schriftlich eingereicht werden. In jedem dieser Fälle verlängert sich die Dauer der Mitgliedschaft um die Zeitspanne, die das Mitglied pausiert hat. Eine Stilllegung kann nur einmal pro Jahr wahrgenommen werden. Alle weiteren Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt. Eine Stilllegung ist nicht möglich für: Zehnerkarten, 20-er Karten oder 30-er Karten.
Freimonate: werden durch gap Freimonate für den Vertrag gewährt, so verändern diese die Kündigungsfristen nicht.
Gesundheit des Mitglieds
Das Mitglied ist verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen jeglicher Art vollumfänglich im Vorhinein bekannt zu geben. Falls das Mitglied auf die von gap angebotene Körper-/Fitness-Analyse verzichtet, ist das Mitglied für eventuelle gesundheitliche Probleme, die beim Training auftreten, selbst verantwortlich.
Nutzung der Spinde und Wertgegenstände
Die von Green Apple Pilates GmbH zur Verfügung gestellten abschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. gap ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen. Für die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Kleidung oder Wertgegenständen kann gap grundsätzlich keine Haftung übernehmen.
Haftung
Die Haftung von gap für Schäden aller Art, auch aus außervertraglicher Haftung für eventuell auftretende Schäden, welche sich das Mitglied bei Benutzung der Einrichtungen von gap bzw. durch Inanspruchnahme der gap Dienstleistungen zuzieht, ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder Verletzungen einer vertragswesentlichen Pflicht von gap oder seinen Erfüllungsgehilfen beruht.
Höhere Gewalt
Wird es gap aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Mitglied hat jedoch das Recht, für die Dauer der Ausfallzeit nach Ende der regulären Mitgliedschaft weiter zu trainieren.
Sonstiges
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Jegliche weitere Abrede bzw. Vertragsänderung bedarf der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Sollten Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht, Gerichtsstand ist München.